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Die Bundesregierung plant, Girokonten stärker vor Pfändungen zu schützen: So soll ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat nicht gepfändet werden dürfen.
Der Hintergedanke dieses Gesetzesentwurfs ist, dass Gläubiger Konten bisher vollständig pfänden konnten. Der Schuldner ist in dem Fall nicht mehr in der Lage, monatlichen Verpflichtungen wie z.B. Strom, Wasser oder Miete nachzukommen - es kann also schlimmstenfalls passieren, dass die Grundbedürfnisse nicht mehr gedeckt sind. Mindestens jedoch können entsprechende Daueraufträge nicht mehr abgewickelt werden.
Zwar ist es bisher möglich einen Pfändungsschutz für lebensnotwendige Ausgaben zu beantragen - das dauert jedoch etwa zwei Wochen.
Die Art des monatlichen Einkommes ist dabei egal - es kann normales Gehalt sein, aber auch Rente, Stütze, Geldgeschenke. Der monatliche Freibetrag wird unter bestimmten Umständen heraufgesetzt - bei Unterhalt sind es z.B. 370 Euro für die erste und weitere 206 Euro für die zweite Person.
Dieser Pfändungsschutz soll nicht automatisch in Kraft treten - man muss ein solches "P-Konto" erst bei seiner Bank beantragen.
Quelle: Tagesspiegel
