Überall sieht man Werbung für die Riester – Rente, sicher kennen Sie die Werbung mit einem Nationalspieler „Schon unterschrieben das Ding“. Aber kaum jemand weiß dass man auch als Häuslebauer riestern kann. Besonders Familien mit Kindern können davon profittieren. Jedoch erfordert es einer genauen Prüfung, denn sonst kann der „Bau – Riester“ zu einer Kostenfalle werden, zum Beispiel, wenn man alleinstehend ist.
Zur Zeit ist es durch aus eine gute Idee sich mit dem Kauf oder der Finanzierung einer Immobilie zu beschäftigen, ist doch das Baugeld sehr billig. Und für den Deutschen ist das eigene Heim immer noch die beste Altersversorgung. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und seit zwei Jahren die Riester Rente auch auf Immobilien ausgedehnt. Das Ganze nennt sich dann Eigenheimrente, auch Wohn Riester genannt. Grundsätzlich eine gute Idee, zumal man bestehende Verträge in diese Wohnungsbauförderung einfließen lassen kann. Aber trotzdem ist Vorsicht geboten, es gibt Fälle und Modelle bei denen der Sparer draufzahlt und Geld verliert.
Grundsätzlich ist es so, dass jeder der gesetzlich Rentenversichert ist auch riestern kann. Selbst Selbstständige können über ihren Partner die Vorzüge der Riesterrente erhalten. Beim Wohn – Riester gelten die selben Bedingungen wie bei allen anderen Riesterverträgen. Bei einer Rücklage von 4% des Vorjahresbruttos in eine Riesteranlage, gibt es vom Staat eine Zulage von 154 Euro. Wenn man Kinder hat steigt diese Zulage noch deutlich an. Da man die Riesterbeiträge auch noch steuerlich geltend machen kann, kommen so bis zu 3000 Euro im Jahr als Geschenk vom Staat zusammen.
Die genannten Beträge helfen natürlich auch einem Bauherrn. Aber es gibt einige Randbedingungen, die zum Fallstrick werden können: So darf man die Immobilie nur als Hauptwohnsitz benutzen, will man sie vermieten, so gibt es strenge Regeln. Auch ein Verkauf ist eher problematisch. Das größte Problem jedoch lauert im Steuerrecht. Schließlich muss die „geriesterte“ Immobilie genau so besteuert werden wie die anderen Riesterformen auch. Bei einem Single ohne Absetzungsmöglichkeiten kann es vorkommen, dass man mehr zahlt, als man vom Staat erhielt.
Zu erst das wichtigste, es ist keinem Verboten ein Konto in der Schweiz, in Lichtenstein, Cayman Islands oder wo auch immer zu unterhalten. Wichtig ist jedoch die Herkunft der Gelder auf diesem Konto. Wurde das Geld vor dem Transfer ins Ausland ordnungsgemäß versteuert, sind kene Probleme zu erwarten, problematisch wird es, wenn das Geld wie auch immer am Finanzamt vorbei geschleußt wurde. Erst recht, da der Staat sich entschlossen hat, Daten die widerrechtlich beschafft wurden zu kaufen. Diese grenzwertige Praxis treibt nun manchem Anleger den Schweiß auf die Stirn. Aber es gibt noch eine Chance.
Steuerhinterziehung ist strafbar und wird mit Gefängnis bestraft, wie wir alle spätestens seit der Steueraffäre des Grafen Lambsdorff wissen. Man kann der Strafe aber durch eine Selbstanzeige aus dem Wege gehen. Auch wenn man das Schwarzgeld ererbt hat, kann man die Selbstanzeige nutzen. Reicht man eine Steuererklärung ein und begleicht alle Forderungen so geht man im Gegensatz zu anderen Straftaten straffrei aus.
Für eine Selbstanzeige reicht schon ein formloses Schreiben in dem man die Gelder und Einkünfte nachmeldet. Wichtig dabei ist, dass alles von der Herkunft bis zum Verbleib des Geldes belegbar ist. Kontoauszüge leisten hier gute Dienste. Damit man wirklich straffrei ausgeht, muss natürlich alles vollständig sein. Hierzu sollte man einen Steuerfachmann zu rate ziehen, da das Finanzamt einem solchen Fall Formfehler oftmals als Betrugsversuch interpretiert. Hat man alles korrekt erledigt, so erfolgt ein normaler Steuerbescheid. Hier fordert der Staat dann die normale Steuerschuld plus 6% Zinsen pro Jahr nach. Zahlt man innerhalb der angegebenen Frist, so ist die Sache erledigt.
Viele Menschen empfinden Steuererklärungen eher als lästig. Daher wird von vielen Bürgern keine oder eine schlechte Steuererklärung abgegeben.
Man vergisst dabei, dass man so dem Staat viel Geld schenkt. Es wird geschätzt, dass jährlich so eine halbe Milliarde an Steuerrückzahlungen verschenkt werden. Daher sollte jeder wissen, was er alles steuerlich geltend machen kann und wofür es Geld vom Staat gibt.
Schließlich zahlt man auf fast alles in Deutschland Steuern, der Staat ist quasi hemmungslos, beim kassieren. Aus welchem Grunde sollten die Bürger das nicht auch sein?
Zunächst sollte man jedes Jahr seine Steuerklasse erneut überprüfen, wenn beide Ehepartner berufstätig sind. Hierzu finden sich viele Rechner im Internet. Allein damit lassen sich einige hundert Euro im Jahr sparen.
Überdenken Sie ihre Fahrtkosten, beträgt eine einfache Wegstrecke mehr als 20km? In diesem Fall lohnt es sich auch, jeden Kilometer Fahrtweg bei der Steuererklärung anzugeben.
Auch die übrigen „Werbungskosten“ also alles was zu Ihrem Beruf zählt oder dem „Gemeinwohl“ dient zählt Sie nicht aus den Augen verlieren. Dazu zählen im Besonderen:
Die Beiträge zu Ihren Berufsverbänden.
Die Kosten für Arbeitskleidung und deren Reinigung
Sollten Sie krank sein und die Kosten für Ihre Wiederherstellung den zumutbaren Eigenanteil überschreiten, so geben Sie dies als „außergewöhnliche Belastung“ an.
Haben sie einen Kredit zum Hausbau oder –kauf aufgenommen?
Sämtliche Bewerbungskosten
Mussten Sie aus beruflichen Gründen umziehen?
Haben Sie gemeinnützigen Organisationen gespendet?
Und auch ein neuer PC kann oftmals zu mindestens 50% abgesetzt werden.
Weitere legale Steuertipps finden Sie in den Büchern von Konz und auf vielen Internetseiten. Auch lohnt sich oft ein Besuch beim Steuerberater, auch dessen Honorar können sie absetzen.