Die unangenehmen Briefe vom Inkasso Büro
Filed Under (Allgemein, Empfehlungen, sonstige Themen) by fvar on 28-01-2010
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Immer wieder wird von Briefen mit ungerechtfertigten Forderungen durch Inkassobüros berichtet. Aktuell kursieren Briefe einer Proinkasso aus Neu Isenburg. Diese Firma will angebliche Forderungen einer eines Gewinnspieldienstleisters „Tipp House“ eintreiben. Mit den üblichen Drohungen über Zwangsvollstreckung, hohe Folgekosten, Schufa etc. fordert sie den Empfänger auf rund 140,- Euro zu zahlen. Da viele Verbraucher durch die Drohungen und den Begriff Inkassobüro verschreckt sind zahlen Sie, um weiteren Ärger zu vermeiden. Dieses Verhalten ist aber falsch und öffnet weiteren Betrügereien Tür und Tor. Daher sollten Sie nie Forderungen begleichen, die Sie nicht nachvollziehen können. Das Inkassobüro ist verpflichtet, ihnen gegenübereinen Nachweis über die Grundlage der Forderung zu führen. Gerne legen die Inkassobüros auch ein Formblatt bei welches Unterzeichnet werden soll. Aber: unterschreiben Sie solche Formulare nicht. In den allermeisten Fällen handelt es sich um ein Schuldanerkenntnis und einen Ratenzahlungsvereinbarung. Mit der Unterschrift nimmt sich der Verbraucher selbst den Wind aus den Segeln, wenn er später gegen die Forderung vorgehen will. Sollte die Forderung berechtigt sein und Sie einfach übersehen haben, die Rechnung zu begleichen, so zahlen Sie einfach den Rechnungsbetrag an das Unternehmen mit dem Sie den Vertrag haben. So ist jegliche Inkassoforderung hinfällig. Überhaupt empfiehlt es sich, die Forderung mit dem Unternehmen und dem Inkassobüro abzustimmen und die Lage zu klären, so lässt oftmals noch etwas Geld sparen. Haben Sie übrigens keine Angst, dass irgendwann ein schwarz gekleideter Geldeintreiber vor der Tür steht und das Geld mit Drohungen eintreiben will. Diese Art des „russischen Inkasso“ ist streng verboten.
Im Falle einer unberechtigten Forderung, leisten Sie Widerspruch gegen die Forderung des Büros. Sollte das Inkassobüro trotzdem versuchen, die Vollstreckung weiter zu betreiben, werden Sie irgendwann einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Gegen diesen können Sie Einspruch einlegen. Theorethisch kann es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen. In Falle einer unberechtigten Forderung wird spätestens dann das Inkassounternehmen aber einen Rückzieher machen.
