Die unangenehmen Briefe vom Inkasso Büro

Filed Under (Allgemein, Empfehlungen, sonstige Themen) by fvar on 28-01-2010

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Immer wieder wird von Briefen mit ungerechtfertigten Forderungen durch Inkassobüros berichtet. Aktuell kursieren Briefe einer Proinkasso aus Neu Isenburg. Diese Firma will angebliche Forderungen einer eines Gewinnspieldienstleisters „Tipp House“ eintreiben. Mit den üblichen Drohungen über Zwangsvollstreckung, hohe Folgekosten, Schufa etc. fordert sie den Empfänger auf rund 140,- Euro zu zahlen. Da viele Verbraucher durch die Drohungen und den Begriff Inkassobüro verschreckt sind zahlen Sie, um weiteren Ärger zu vermeiden. Dieses Verhalten ist aber falsch und öffnet weiteren Betrügereien Tür und Tor. Daher sollten Sie nie Forderungen begleichen, die Sie nicht nachvollziehen können. Das Inkassobüro ist verpflichtet, ihnen gegenübereinen Nachweis über die Grundlage der Forderung zu führen. Gerne legen die Inkassobüros auch ein Formblatt bei welches Unterzeichnet werden soll. Aber: unterschreiben Sie solche Formulare nicht. In den allermeisten Fällen handelt es sich um ein Schuldanerkenntnis und einen Ratenzahlungsvereinbarung. Mit der Unterschrift nimmt sich der Verbraucher selbst den Wind aus den Segeln, wenn er später gegen die Forderung vorgehen will. Sollte die Forderung berechtigt sein und Sie einfach übersehen haben, die Rechnung zu begleichen, so zahlen Sie einfach den Rechnungsbetrag an das Unternehmen mit dem Sie den Vertrag haben. So ist jegliche Inkassoforderung hinfällig. Überhaupt empfiehlt es sich, die Forderung mit dem Unternehmen und dem Inkassobüro abzustimmen und die Lage zu klären, so lässt oftmals noch etwas Geld sparen. Haben Sie übrigens keine Angst, dass irgendwann ein schwarz gekleideter Geldeintreiber vor der Tür steht und das Geld mit Drohungen eintreiben will. Diese Art des „russischen Inkasso“ ist streng verboten. Im Falle einer unberechtigten Forderung, leisten Sie Widerspruch gegen die Forderung des Büros. Sollte das Inkassobüro trotzdem versuchen, die Vollstreckung weiter zu betreiben, werden Sie irgendwann einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Gegen diesen können Sie Einspruch einlegen. Theorethisch kann es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen. In Falle einer unberechtigten Forderung wird spätestens dann das Inkassounternehmen aber einen Rückzieher machen.

Schuldentilgung geht vor Geldanlage

Filed Under (Allgemein, Kredite, sonstige Themen, Tagesgeldkonten) by Dennis on 28-04-2007

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"Wer nicht sparen kann, sollte sich keine Immobilie leisten", so Niels Nauhauer, ein Finanzexperte. Dabei gilt zum einen, für den Wegfall eines Einkommens, aber auch auf den Tod eines Partners (was im Falle von Kindern auch noch andere Aspekte hat) finanziell vorbereitet zu sein. Zum anderen meint er, dass die Schuldentilgung stets wichtiger ist, als eine Geldanlage - was angesichts der Zinssätze für Kredite und der Rendite für Geldanlagen keine große Überraschung ist. Sofern also die Möglichkeit besteht, Geld in die Tilgung von Krediten zu investieren, sollte man sie nutzen. Dabei sollte auch auf größere Reserven oder für die Kinder vorgesehene Geldanlagen zurückgegriffen werden. Lediglich ein "Notgroschen" von 2000 Euro oder ein bisschen mehr (abhängig von dem was man auch normalerweise ausgibt) sollte zurückbleiben. Der wiederum sollte aber auch nicht auf einem Girokonto oderschlecht verzinstem Sparkonto liegen bleiben. Ein Tagesgeldkonto (mit durchschnittlich 3,3%) oder ein Bausparvertrag (mit 4%) sind bei so etwas durchaus interessant. Ein Tagesgeldkonto noch eher - es ist zwar schlechter verzinst, aber man kann tatsächlich ständig über das Geld verfügen. Bei Fonds oder Ähnlichem sollte man darauf achte, dass die Werte breit gestreut sind. Das verringert zwar die Rendite, minimiert aber auch das Risiko. Auch geringe Kosten spielen hierbei eine Rolle. Quelle: STN