Der Schock im Januar, die Heizkostenabrechnung
Filed Under (Allgemein, sonstige Themen, Sparen und Vorsorge) by fvar on 25-01-2010
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Die meisten Haushalte erhalten im Januar von ihrem Vermieter oder dem Energieversorger die Heizkostenabrechnug. Es dürfte sich dies mal um schockierende Zahlen halten. Manche Abrechnung liegt 30% über der des Vorjahres. Wie kann das sein?
Zum einen wurde einfach mehr geheizt aufgrund des kalten Winters, zum anderen haben aber auch die Lieferanten für Öl und Gas kräftig an der Preisschraube gedreht. Die Horrormeldungen in der Presse über kräftigste Preiserhöhungen sind uns noch allen im Gedächtnis. Bei einem 4 Personenhaushalt mit 75 qm kommen so schnell über 300 Euro Nachzahlung zustande.
Aber selbst wenn man sparsam geheizt hat werden zur Zeit hohe Kosten veranschlagt. Der Grund dafür sind fehlerhafte Abrechnungen oder Ablesungen der Heizkostenverteiler. Besonders die alte „Röhrchentechnik“ ist für den Mieter kaum nach vollziehbar. Während man beim Strom- oder Wasserzähler ständig seinen Verbrauch ablesen und die Kosten errechnen kann ist man bei den Heizkosten auf die korrekte Arbeitsweise des Ablesers und die Fairness des Vermieters angewiesen. Aber auch mangelnde Isolierung kann Schuld sein. Im Falle der aktuell hohen Abrechnungen darf der Vermieter übrigens auch höhere Abschläge fordern und zwar maximal in der Höhe des nachzuzahlenden Betrages geteilt durch 12.
Natürlich kann man Einspruch gegen seine Nebenkostenabrechnung einlegen. Dies geschieht am besten in schriftlicher Form bis maximal 12 Monate nach Erstellung der Abrechnung. Informieren sie sich zuvor bei den Nachbarn und im Internet über die üblichen Kosten. Sobald sie einen begründeten Verdacht haben, legen Sie Einspruch ein. Ihr Vermieter ist verpflichtet Ihnen die Abrechnungsgrundlagen offen zu legen. Da es sich um ein vermutlich recht komplexes Zahlenwerk handeln wird, empfiehlt es sich dazu einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale zu Rate zu ziehen.
