Riestern sie doch man Ihre Immobilie
Filed Under (Altersvorsorge, Baukredite, Kredite, Sparen und Vorsorge) by fvar on 22-04-2010
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Überall sieht man Werbung für die Riester – Rente, sicher kennen Sie die Werbung mit einem Nationalspieler „Schon unterschrieben das Ding“. Aber kaum jemand weiß dass man auch als Häuslebauer riestern kann. Besonders Familien mit Kindern können davon profittieren. Jedoch erfordert es einer genauen Prüfung, denn sonst kann der „Bau – Riester“ zu einer Kostenfalle werden, zum Beispiel, wenn man alleinstehend ist.
Zur Zeit ist es durch aus eine gute Idee sich mit dem Kauf oder der Finanzierung einer Immobilie zu beschäftigen, ist doch das Baugeld sehr billig. Und für den Deutschen ist das eigene Heim immer noch die beste Altersversorgung. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und seit zwei Jahren die Riester Rente auch auf Immobilien ausgedehnt. Das Ganze nennt sich dann Eigenheimrente, auch Wohn Riester genannt. Grundsätzlich eine gute Idee, zumal man bestehende Verträge in diese Wohnungsbauförderung einfließen lassen kann. Aber trotzdem ist Vorsicht geboten, es gibt Fälle und Modelle bei denen der Sparer draufzahlt und Geld verliert.
Grundsätzlich ist es so, dass jeder der gesetzlich Rentenversichert ist auch riestern kann. Selbst Selbstständige können über ihren Partner die Vorzüge der Riesterrente erhalten. Beim Wohn – Riester gelten die selben Bedingungen wie bei allen anderen Riesterverträgen. Bei einer Rücklage von 4% des Vorjahresbruttos in eine Riesteranlage, gibt es vom Staat eine Zulage von 154 Euro. Wenn man Kinder hat steigt diese Zulage noch deutlich an. Da man die Riesterbeiträge auch noch steuerlich geltend machen kann, kommen so bis zu 3000 Euro im Jahr als Geschenk vom Staat zusammen.
Die genannten Beträge helfen natürlich auch einem Bauherrn. Aber es gibt einige Randbedingungen, die zum Fallstrick werden können: So darf man die Immobilie nur als Hauptwohnsitz benutzen, will man sie vermieten, so gibt es strenge Regeln. Auch ein Verkauf ist eher problematisch. Das größte Problem jedoch lauert im Steuerrecht. Schließlich muss die „geriesterte“ Immobilie genau so besteuert werden wie die anderen Riesterformen auch. Bei einem Single ohne Absetzungsmöglichkeiten kann es vorkommen, dass man mehr zahlt, als man vom Staat erhielt.
