Ein Konto in der Schweiz, was nun.

Montag, 08.02.2010, Rubrik: Girokonten, Sparen und Vorsorge, Spartipps

Zu erst das wichtigste, es ist keinem Verboten ein Konto in der Schweiz, in Lichtenstein, Cayman Islands oder wo auch immer zu unterhalten. Wichtig ist jedoch die Herkunft der Gelder auf diesem Konto. Wurde das Geld vor dem Transfer ins Ausland ordnungsgemäß versteuert, sind kene Probleme zu erwarten, problematisch wird es, wenn das Geld wie auch immer am Finanzamt vorbei geschleußt wurde. Erst recht, da der Staat sich entschlossen hat, Daten die widerrechtlich beschafft wurden zu kaufen. Diese grenzwertige Praxis treibt nun manchem Anleger den Schweiß auf die Stirn. Aber es gibt noch eine Chance.

Steuerhinterziehung ist strafbar und wird mit Gefängnis bestraft, wie wir alle spätestens seit der Steueraffäre des Grafen Lambsdorff wissen. Man kann der Strafe aber durch eine Selbstanzeige aus dem Wege gehen. Auch wenn man das Schwarzgeld ererbt hat, kann man die Selbstanzeige nutzen. Reicht man eine Steuererklärung ein und begleicht alle Forderungen so geht man im Gegensatz zu anderen Straftaten straffrei aus.

Für eine Selbstanzeige reicht schon ein formloses Schreiben in dem man die Gelder und Einkünfte nachmeldet. Wichtig dabei ist, dass alles von der Herkunft bis zum Verbleib des Geldes belegbar ist. Kontoauszüge leisten hier gute Dienste. Damit man wirklich straffrei ausgeht, muss natürlich alles vollständig sein. Hierzu sollte man einen Steuerfachmann zu rate ziehen, da das Finanzamt  einem solchen Fall Formfehler oftmals als Betrugsversuch interpretiert. Hat man alles korrekt erledigt, so erfolgt ein normaler Steuerbescheid. Hier fordert der Staat dann die normale Steuerschuld plus 6% Zinsen pro Jahr nach. Zahlt man innerhalb der angegebenen Frist, so ist die Sache erledigt.


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