Die unangenehmen Briefe vom Inkasso Büro
Immer wieder wird von Briefen mit ungerechtfertigten Forderungen durch Inkassobüros berichtet. Aktuell kursieren Briefe einer Proinkasso aus Neu Isenburg. Diese Firma will angebliche Forderungen einer eines Gewinnspieldienstleisters „Tipp House“ eintreiben. Mit den üblichen Drohungen über Zwangsvollstreckung, hohe Folgekosten, Schufa etc. fordert sie den Empfänger auf rund 140,- Euro zu zahlen. Da viele Verbraucher durch die Drohungen und den Begriff Inkassobüro verschreckt sind zahlen Sie, um weiteren Ärger zu vermeiden. Dieses Verhalten ist aber falsch und öffnet weiteren Betrügereien Tür und Tor. Daher sollten Sie nie Forderungen begleichen, die Sie nicht nachvollziehen können. Das Inkassobüro ist verpflichtet, ihnen gegenübereinen Nachweis über die Grundlage der Forderung zu führen. Gerne legen die Inkassobüros auch ein Formblatt bei welches Unterzeichnet werden soll. Aber: unterschreiben Sie solche Formulare nicht. In den allermeisten Fällen handelt es sich um ein Schuldanerkenntnis und einen Ratenzahlungsvereinbarung. Mit der Unterschrift nimmt sich der Verbraucher selbst den Wind aus den Segeln, wenn er später gegen die Forderung vorgehen will. Sollte die Forderung berechtigt sein und Sie einfach übersehen haben, die Rechnung zu begleichen, so zahlen Sie einfach den Rechnungsbetrag an das Unternehmen mit dem Sie den Vertrag haben. So ist jegliche Inkassoforderung hinfällig. Überhaupt empfiehlt es sich, die Forderung mit dem Unternehmen und dem Inkassobüro abzustimmen und die Lage zu klären, so lässt oftmals noch etwas Geld sparen. Haben Sie übrigens keine Angst, dass irgendwann ein schwarz gekleideter Geldeintreiber vor der Tür steht und das Geld mit Drohungen eintreiben will. Diese Art des „russischen Inkasso“ ist streng verboten. Im Falle einer unberechtigten Forderung, leisten Sie Widerspruch gegen die Forderung des Büros. Sollte das Inkassobüro trotzdem versuchen, die Vollstreckung weiter zu betreiben, werden Sie irgendwann einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Gegen diesen können Sie Einspruch einlegen. Theorethisch kann es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen. In Falle einer unberechtigten Forderung wird spätestens dann das Inkassounternehmen aber einen Rückzieher machen.Was sind eigentlich Aktien und wie sollte man am besten investieren?
Der Aktienmarkt ist heute in aller Munde. Begriffe wie Dax oder Dow geistern durch die Presse. Aber es ist ein weitläufiges Thema. Viele Firmen versuchen Ihr Kapital an der Börse zu generieren. Und der Anleger kann sehr schnell viel Geld gewinnen, aber auch verlieren! Wie kann man nun am Aktienmarkt vorgehen um nicht Haus und Hof zu verspielen. Zunächst die Grundlagen: Um Aktien zu kaufen bzw. zu halten benötigt man ein Depot. Dieses kann man bei jeder Bank eröffnen, es empfiehlt sich aber einen Vergleich der Leistungen und Kosten zumachen. Hier gibt es ein größeres Angebotsspektrum. Die Bank, beziehungsweise den Anlageberater der Bank beauftragt man dann, den Kauf oder Verkauf der entsprechenden Papiere einzuleiten. Die Berater sind heute verpflichtet Sie jedes mal über die Risiken etc. aufzuklären und beim Kauf von Aktien, die sich noch nicht in Ihrem Depot befinden, den Börsenprospekt der Firma auszuhändigen. Bei dieser Beratung wird der Berater der Bank Sie sicher auch darauf hinweisen, dass eine Anlage in Aktien immer auch sehr risikobehaftet ist. Er wird ihnen vermutlich empfehlen, ihr Geld in Fonds anzulegen. Auch diese Option sollten Sie überdenken, denn das Risiko ist um ein vielfaches geringer als bei einer Anlage in Aktien. Allerdings die Gewinnaussichten auch. Eine Anlage in Aktien empfiehlt sich nur dann, wenn man Geld langfristig über hat. Möchte man trotzdem in Aktien investieren, so ist es wichtig, zunächst die Märkte zu beobachten und der Verlauf der Papiere zu studieren. Lesen Sie auch einige Finanzpublikationen. Es ist wichtig, dass sie sich ein eigenes Bild machen, denn ein Berater wird auch immer seinen eigenen Gewinn im Hinterkopf haben. Überlegen Sie auch, ob eine Anlage in einen Fond für Ihre Bedürfnisse nicht die bessere Alternative wäre.Holen Sie sich Ihre Abgeltungssteuer zurück!
Die Abgeltungssteuer auf Wertpapiergeschäfte feiert den ersten Geburtstag. Höchste Zeit, darüber nachzudenken, wie man diese Steuer „kompensieren“ kann. Oftmals lässt sich zumindest ein Teil der Steuern in der Steuererklärung geltend machen. Gewinne aus Wertpapiergeschäften werden mit 25% versteuert. Diese Steuern führt das depotführende Institut direkt pauschal an das Finanzamt ab, so dass der Anleger gar keine Chance hat einzugreifen an dieser Stelle. Bei vielen Steuerzahlern liegt der persönliche Steuersatz aber unter 25%. Daher kann man sich in diesem Fall die Differenz zurückerstatten lassen. Dies geschieht über die Steuererklärung. Im Normalfall liegt der persönliche Steuersatz unter 25% wenn das Einkommen einer Einzelperson unter 15000 Euro und eines Ehepaares bei unter 30000 Euro liegt. Besonders Rentner können aufgrund der Rentenhöhe von dieser Regelung profitieren. Die meisten steuerpflichtigen Rentner können sich vermutlich die komplette Abgeltungssteuer zurückholen. Achtung eine Fußangel gibt es bei sogenannten thesaurierenden Fonds. Das sind Fonds, bei denen die Erträge nicht ausgeschüttet sondern wieder angelegt werden. Befinden sich diese Fonds im Ausland, so führen die Banken hier keine Steuern ab, jedoch ist der Anleger verpflichtet, dies in seiner Steuererklärung anzugeben. Veräußert der Anleger nun seine Anteile an ausländischen Fonds, so führt die Bank auf sämtliche Erträge die Abgeltungssteuer ab, ganz gleich, ob der Anleger diese bereits in seiner Steuerklärung manifestiert hat oder nicht. Die so erlittene Doppelbesteuerung kann ebenfalls in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Abschließend lässt sich feststellen, dass die Abgeltungssteuer nicht ganz verloren ist, wenn man sie in seiner Steuererklärung entsprechend würdigt. Ein großer Teil lässt sich oftmals zurückerhalten!Der Schock im Januar, die Heizkostenabrechnung
Die meisten Haushalte erhalten im Januar von ihrem Vermieter oder dem Energieversorger die Heizkostenabrechnug. Es dürfte sich dies mal um schockierende Zahlen halten. Manche Abrechnung liegt 30% über der des Vorjahres. Wie kann das sein? Zum einen wurde einfach mehr geheizt aufgrund des kalten Winters, zum anderen haben aber auch die Lieferanten für Öl und Gas kräftig an der Preisschraube gedreht. Die Horrormeldungen in der Presse über kräftigste Preiserhöhungen sind uns noch allen im Gedächtnis. Bei einem 4 Personenhaushalt mit 75 qm kommen so schnell über 300 Euro Nachzahlung zustande. Aber selbst wenn man sparsam geheizt hat werden zur Zeit hohe Kosten veranschlagt. Der Grund dafür sind fehlerhafte Abrechnungen oder Ablesungen der Heizkostenverteiler. Besonders die alte „Röhrchentechnik“ ist für den Mieter kaum nach vollziehbar. Während man beim Strom- oder Wasserzähler ständig seinen Verbrauch ablesen und die Kosten errechnen kann ist man bei den Heizkosten auf die korrekte Arbeitsweise des Ablesers und die Fairness des Vermieters angewiesen. Aber auch mangelnde Isolierung kann Schuld sein. Im Falle der aktuell hohen Abrechnungen darf der Vermieter übrigens auch höhere Abschläge fordern und zwar maximal in der Höhe des nachzuzahlenden Betrages geteilt durch 12. Natürlich kann man Einspruch gegen seine Nebenkostenabrechnung einlegen. Dies geschieht am besten in schriftlicher Form bis maximal 12 Monate nach Erstellung der Abrechnung. Informieren sie sich zuvor bei den Nachbarn und im Internet über die üblichen Kosten. Sobald sie einen begründeten Verdacht haben, legen Sie Einspruch ein. Ihr Vermieter ist verpflichtet Ihnen die Abrechnungsgrundlagen offen zu legen. Da es sich um ein vermutlich recht komplexes Zahlenwerk handeln wird, empfiehlt es sich dazu einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale zu Rate zu ziehen.Abzocke bei den Banken?
Die deutschen Banken kommen nicht zur Ruhe. Erst muss dass Staatssäckel für die Misswirtschaft einiger höherer Angestellter der Banken herhalten, nun liest man in einem Bericht der Stiftung Warentest, dass auch die deutschen Kunden zu unrecht belastet werden. Es werden zu unrecht Gebühren verlangt, für Leistungen die eigentlich frei sein sollten. Aber man muss nicht immer zahlen, wenn die Bank es verlangt. In dem Bericht wird erwähnt, dass man zu vor Umfragen unter Bankkunden gemacht hatte mit der Bitte, die Gebührenkonstruktion ihrer Bank offen zulegen. Es wurde festgestellt, dass einige Gebühren zu unrecht erhoben wurden. Es wurde vor allem der Grundsatz verletzt, dass eine Gebühr immer dann unzulässig ist, wenn die Bank eigene Interessen durchsetzen will, oder die Bank von Gesetzeswegen zu der Leistung verpflichtet ist. Immer wieder werden Gebühren für die Einrichtung, die Kündigung oder die Änderung eines Girokontos verlangt. Auch verlangen Banken oftmals zu unrecht Gebühren für die Änderung eines Freistellungsauftrages. Daher sollten Sie ihre Kontoauszüge und das Kapitel Kontoführungsgebühren genau prüfen. Wenn es plötzliche Veränderungen oder unklare Posten gibt, sprechen Sie ihre Bank darauf an. Desweiteren sind die Banken verpflichtet, alle erhobenen Gebühren zu veröffentlichen. In jeder Bank sollte ein Leistungsverzeichnis mit den zu gehörigen Kosten aushängen. Wenn sie Unklarheiten feststellen oder Abweichungen vom Preisaushang, dann weisen sie Ihre Bank auf das Problem hin. Im Streitfall rufen Sie einen Ombudsman der Banken an. Dieser klärt unabhängig mit ihnen und der Bank das Problem. Meist handelt es sich zwar nur um Kleinbeträge, aber wenn man diese auf das Jahr addiert, kommt oft eine größere Summe heraus. Entnehmen Sie die Details dem Jahrbuch der Stiftung Warentest.Zinsanpassung bei der Bank of Scotland beim Festgeld
Die Bank of Scotland hat ihre Zinsen fürs Festgeld nach unten angepasst und damit auf die veränderten Marktverhältnisse reagiert. Dennoch belegt sie auch mit dieser Anpassung noch einen der vorderen Plätze bei den Anbietern für Festgeld. Auch sonst kann sich das Angebot durchaus sehen lassen, geringe Laufzeiten, gute Zinsen, Wahlmöglichkeit zwischen jährlicher oder monatlicher Zinsausschüttung und es gibt keine Mindestanlagesumme. Zinsstaffelung bei jährlicher Zinszahlung: 2,15% - Laufzeit 2 Jahre 2,75% - Laufzeit 3 Jahre 3,30% - Laufzeit 4 Jahre Zinsstaffelung bei monatlicher Zinszahlung: 2,10% - Laufzeit 2 Jahre 2,70% - Laufzeit 3 Jahre 3,25% - Laufzeit 4 Jahre Die guten Zinsen haben aber leider auch einen Nachteil, wie bei britischen Banken üblich ist die Einlagensicherung auf 50.000 britische Pfund (ca. 55.000 Euro) begrenzt. Das Festgeldkonto im Überblick: - Garantierte Verzinsung während der gesamten Laufzeit - Keine Mindesteinlage erforderlich - Wahlmöglichkeit zwischen jährlicher oder monatlicher Zinszahlung - Kostenlose Kontoführung - Hohe technische Sicherheitsstandards - Onlinebanking - Wiederanlage jederzeit änderbarNeue Vergleichsrechner für Girokonten, Tagesgeld und Versicherungen
Mit unserer neuen Unterseite "Vergleichsrechner" haben wir nun für die wichtigsten Finanz-Themen Vergleichsrechner zur Verfügung gestellt. Die Vergleichsmöglichkeiten reichen von dem Girokonto über Geldanlagen zu Krediten bis hin zu Versicherungen. Wer hier genau vergleicht kann viel Geld sparen. Sehr viel Potenzial zum Sparen ist im Bereich Versicherungen zu sehen. Hier kann z.B. schon bei der KFZ-Versicherung bis zu 500,-€ im Jahr gespart werden. Aber auch die anderen Bereiche sind interessant. Eine Kreditkarte muss heute kein Geld mehr kosten, keiner sollte Geld für das Abheben von Bargeld an einem Geldautomaten bezahlen, ein Sparbuch kann schnell gegen ein Zinsstarkes Tagesgeldkonto eingetauscht werden. Durch die vielen verschieden Bereiche können so im Jahr Beträge im vierstelligen Bereich gespart werden. Damit ist ein Urlaub für die ganze Familie finanziert. Die Vergleichsrechner decken folgende Bereiche ab: Girokonten, Tagesgeld, Autokredite, Ratenkredite, Depots, Kreditkarten, KFZ-Versicherungen sowie weitere Versicherungen. Alle Vergleiche sind bis zum endgültigen Vertragsabschluß komplett kostenlos - es fallen keine Gebühren an. Die objektiven Daten der Vergleichsrechner werden uns von einem etablierten Partner täglich aktuell zur Verfügung gestellt. Probieren Sie es aus: Vergleichsrechner.